Erster Abschnitt Fachliche Anforderungen an die Werkstatt für behinderte Menschen
Zweiter Abschnitt Verfahren zur Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
§ 16 Formen der Werkstatt
Die Werkstatt kann eine teilstationäre Einrichtung oder ein organisatorisch selbständiger Teil einer stationären Einrichtung (Anstalt, Heim oder gleichartige Einrichtung) oder eines Unternehmens sein.