Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 1 - Digitale Gesetze
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Weltorganisation für Tourismus (WTO)
Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3
Inhaltsverzeichnis
§ 1
Für die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Weltorganisation für Tourismus gilt deren Satzung vom 27. September 1970. Die Satzung wird nachstehend veröffentlicht.