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§ 9 Prüfungsbereiche - Digitale Gesetze
[object Object] (WStHAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Abschnitt 3 Gesellenprüfung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Zwischenprüfung
§ 9 Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Versetzen von Werksteinen und
2.
Instandsetzen von Werksteinen.