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Wehrstrafgesetz (WStG)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Allgemeine Bestimmungen
Zweiter Teil Militärische Straftaten
Erster Abschnitt Straftaten gegen die Pflicht zur militärischen Dienstleistung
Zweiter Abschnitt Straftaten gegen die Pflichten der Untergebenen
Dritter Abschnitt Straftaten gegen die Pflichten der Vorgesetzten
Vierter Abschnitt Straftaten gegen andere militärische Pflichten
§ 42 Unwahre dienstliche Meldung
§ 43 Unterlassene Meldung
§ 44 Wachverfehlung
§ 45 Pflichtverletzung bei Sonderaufträgen
§ 46 Rechtswidriger Waffengebrauch
§ 47 Tätigkeit für eine fremde Macht
§ 48 Verletzung anderer Dienstpflichten
§ 46 Rechtswidriger Waffengebrauch - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Teil: Militärische Straftaten
Vierter Abschnitt: Straftaten gegen andere militärische Pflichten
§ 46 Rechtswidriger Waffengebrauch
Wer von der Waffe einen rechtswidrigen Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.