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Verordnung über die Erstattung von Kosten, die im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach dem Stabilisierungsfondsgesetz entstehen (WSF-KostV)
Eingangsformel
§ 1 Kostenschuldner
§ 2 Entstehung der Kostenerstattungspflicht
§ 3 Kostenfestsetzung und Kosteneinziehung
§ 4 Umfang der zu erstattenden Kosten; Kostenpauschale
§ 4a Kostenermäßigung
§ 5 Fälligkeit
§ 6 Vorschuss- und Abschlagszahlung, Sicherheitsleistung
§ 7 Festsetzungsverjährung
§ 8 Zahlungsverjährung
§ 9 Unterbrechung der Zahlungsverjährung
§ 10 Säumniszuschlag
§ 11 Stundung, Niederschlagung und Erlass
§ 12 Erstattung überzahlter oder zu Unrecht erhobener Kostenerstattungen
§ 13 Übergangsregelung
§ 14 Inkrafttreten
§ 13 Übergangsregelung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 13 Übergangsregelung
Die Regelungen zur Kostenerstattung sind auch auf die bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Verwaltungsverfahren anzuwenden, soweit zu diesem Zeitpunkt die Kostenerstattung nicht bereits festgesetzt ist.