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Verordnung zur Gewährung und Durchführung von Maßnahmen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach dem Stabilisierungsfondsgesetz (WSF-DV)
Eingangsformel
§ 1 Verwaltung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
§ 2 Garantieübernahme
§ 3 Bedingungen für die Garantieübernahme
§ 4 Angemessene Gegenleistung und Obergrenze für Garantien
§ 5 Rekapitalisierungsinstrumente
§ 6 Bedingungen für hybride Finanzinstrumente
§ 7 Bedingungen für Beteiligungen mit Vollstimmrecht
§ 8 Auflagen und Bedingungen für Unternehmen, die Stabilisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen
§ 9 Auflagen und Bedingungen bei Stabilisierungsmaßnahmen nach § 22 des Stabilisierungsfondsgesetzes
§ 10 Auflagen und Bedingungen für Stabilisierungsmaßnahmen nach § 21 des Stabilisierungsfondsgesetzes
§ 11 Auflagen zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen durch Rekapitalisierungsmaßnahmen
§ 12 Vertraglich abzusichernde Rechte des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
§ 13 Beendigung der Stabilisierungsmaßnahme
§ 14 Inkrafttreten
§ 14 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 14 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.