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Verordnung über den Betrieb des Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (WRegV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für die elektronische Kommunikation
Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für die elektronische Kommunikation
Abschnitt 3 Selbstreinigung
Abschnitt 4 Datenschutz und Protokollierung
Abschnitt 5 Bekanntmachungen, Inkrafttreten
§ 14 Veröffentlichungen der Registerbehörde zur elektronischen Kommunikation
§ 15 Inkrafttreten
Schlussformel
§ 15 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 5: Bekanntmachungen, Inkrafttreten
§ 15 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.