Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 12 Datenschutz - Digitale Gesetze
Verordnung über den Betrieb des Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (WRegV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für die elektronische Kommunikation
Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für die elektronische Kommunikation
Abschnitt 3 Selbstreinigung
Abschnitt 4 Datenschutz und Protokollierung
§ 12 Datenschutz
§ 13 Protokollierung
Abschnitt 5 Bekanntmachungen, Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Datenschutz und Protokollierung
§ 12 Datenschutz
Bei Datenübermittlungen an oder durch die Registerbehörde müssen die Daten vor einem unbefugten Zugriff Dritter geschützt sein.