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§ 3 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über den Zeitpunkt sowie den Inhalt und die Form der Mitteilung und der Veröffentlichung der Entscheidung einer Zielgesellschaft nach § 1 Abs. 5 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜGBMV)
Eingangsformel
§ 1 Mitteilung
§ 2 Veröffentlichung
§ 3 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.