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Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Abschnitt 3 Angebote zum Erwerb von Wertpapieren
Abschnitt 4 Übernahmeangebote
§ 29 Begriffsbestimmungen
§ 30 Zurechnung von Stimmrechten; Verordnungsermächtigung
§ 31 Gegenleistung
§ 32 Unzulässigkeit von Teilangeboten
§ 33 Handlungen des Vorstands der Zielgesellschaft
§ 33a Europäisches Verhinderungsverbot
§ 33b Europäische Durchbrechungsregel
§ 33c Vorbehalt der Gegenseitigkeit
§ 33d Verbot der Gewährung ungerechtfertigter Leistungen
§ 34 Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3
Abschnitt 5 Pflichtangebote
Abschnitt 5a Ausschluss, Andienungsrecht
Abschnitt 6 Verfahren
Abschnitt 7 Rechtsmittel
Abschnitt 8 Sanktionen
Abschnitt 9 Gerichtliche Zuständigkeit; Übergangsregelungen
§ 32 Unzulässigkeit von Teilangeboten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Übernahmeangebote
§ 32 Unzulässigkeit von Teilangeboten
Ein Übernahmeangebot, das sich nur auf einen Teil der Aktien der Zielgesellschaft erstreckt, ist unbeschadet der Vorschrift des § 24 unzulässig.