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§ 131i Anwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes - Digitale Gesetze
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WPO)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Voraussetzungen für die Berufsausübung
Dritter Teil Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer
Vierter Teil Organisation des Berufs
Fünfter Teil Berufsaufsicht
Sechster Teil Berufsgerichtsbarkeit
Siebenter Teil Vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften
Achter Teil EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften
Neunter Teil Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer
§ 131g Zulassung zur Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer
§ 131h Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer
§ 131i Anwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
§ 131j (weggefallen)
§ 131k Bestellung
§ 131l Verordnungsermächtigung
§ 131m Bescheinigungen des Herkunftsmitgliedstaats
Zehnter Teil Straf- und Bußgeldvorschriften
Elfter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Neunter Teil: Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer
§ 131i Anwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz findet mit Ausnahme des § 17 keine Anwendung.