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Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WPO)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Voraussetzungen für die Berufsausübung
Dritter Teil Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer
Vierter Teil Organisation des Berufs
Fünfter Teil Berufsaufsicht
Sechster Teil Berufsgerichtsbarkeit
Erster Abschnitt Berufsgerichtliche Entscheidung
Zweiter Abschnitt Gerichte
Dritter Abschnitt Verfahrensvorschriften
Erster Unterabschnitt Allgemeines
Zweiter Unterabschnitt Verfahren im ersten Rechtszug
Dritter Unterabschnitt Rechtsmittel
§ 104 Beschwerde
§ 105 Berufung
§ 106 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Senat für Wirtschaftsprüfersachen
§ 107 Revision
§ 107a Einlegung der Revision und Verfahren
§ 108 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
Vierter Unterabschnitt Sicherung von Beweisen
Fünfter Unterabschnitt Vorläufige Tätigkeits- und Berufsverbot
Sechster Unterabschnitt Vorläufige Untersagung
Vierter Abschnitt Kosten des berufsgerichtlichen Verfahrens; Vollstreckung der berufsaufsichtlichen Maßnahmen und der Kosten; Tilgung
Fünfter Abschnitt Anzuwendende Vorschriften
Siebenter Teil Vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften
Achter Teil EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften
Neunter Teil Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer
Zehnter Teil Straf- und Bußgeldvorschriften
Elfter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 108 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Sechster Teil: Berufsgerichtsbarkeit
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Dritter Unterabschnitt: Rechtsmittel
§ 108 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof werden von dem Generalbundesanwalt wahrgenommen.