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Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsmitarbeiter, in der Finanzportfolioverwaltung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance- Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 87 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHGMaAnzV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Sachkunde
Abschnitt 2 Anzeigen
Abschnitt 3 Datenbank
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 13 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Schlussvorschriften
§ 13 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. November 2012 in Kraft.