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§ 108 (weggefallen) - Digitale Gesetze
Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Abschnitt 3 Marktmissbrauchsüberwachung
Abschnitt 4 Ratingagenturen
Abschnitt 5 OTC-Derivate und Transaktionsregister
Abschnitt 5a Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)
Abschnitt 5b Schwarmfinanzierungsdienstleister
Abschnitt 6 Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister
Abschnitt 7 Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren
Abschnitt 8 Leerverkäufe und Geschäfte in Derivaten
Abschnitt 9 Positionslimits und Positionsmanagementkontrollen bei Warenderivaten und Positionsmeldungen
Abschnitt 10 Organisationspflichten von Datenbereitstellungsdiensten
Abschnitt 11 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten
Abschnitt 12 Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen
Abschnitt 13 Finanztermingeschäfte
Abschnitt 14 Schiedsvereinbarungen
Abschnitt 15 Märkte für Finanzinstrumente mit Sitz außerhalb der Europäischen Union
Abschnitt 16 Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten
Unterabschnitt 1 Überwachung von Unternehmensabschlüssen
§ 106 Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten
§ 107 Einleitung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt
§ 108 (weggefallen)
§ 109 Ergebnis der Prüfung der Bundesanstalt
§ 109a Informationsaustausch, Befreiung von Verschwiegenheitspflichten
§ 110 Mitteilungen an andere Stellen
§ 111 Internationale Zusammenarbeit
§ 112 Widerspruchsverfahren
§ 113 Beschwerde
§ 113a Evaluierung
Unterabschnitt 2 Veröffentlichung und Übermittlung von Finanzberichten an das Unternehmensregister
Abschnitt 17 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 18 Übergangsbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 16: Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten
Unterabschnitt 1: Überwachung von Unternehmensabschlüssen
§ 108 (weggefallen)