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Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Wärmeplanung und Wärmepläne
Teil 3 Anforderungen an Betreiber von Wärmenetzen
Teil 4 Schlussbestimmungen
§ 24 Anzeige des Wärmeplans - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Wärmeplanung und Wärmepläne
Abschnitt 5: Wärmeplan
§ 24 Anzeige des Wärmeplans
Durch Landesrecht kann bestimmt werden, dass die planungsverantwortliche Stelle den Wärmeplan einer durch Landesrecht bestimmten Stelle anzeigen muss.