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§ 9 Wehrdienstunfähigkeit - Digitale Gesetze
Wehrpflichtgesetz (WPflG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Wehrpflicht
Abschnitt 2 Wehrersatzwesen
Abschnitt 3 Personalakten
Abschnitt 4 Beendigung des Wehrdienstes und Verlust des Dienstgrades
Abschnitt 5 Rechtsbehelfe; Rechtsmittel
Abschnitt 6 Einschränkung von Grundrechten, Sonder-, Bußgeld- und Übergangsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Wehrpflicht
Unterabschnitt 3: Wehrdienstausnahmen
§ 9 Wehrdienstunfähigkeit
Zum Wehrdienst wird nicht herangezogen, wer nicht wehrdienstfähig ist.