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§ 13 Strukturierte Einlagen - Digitale Gesetze
Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDVerOV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Kunden
§ 3 Kundeninformationen über das Wertpapierdienstleistungsunternehmen und die Wertpapierdienstleistung im Rahmen der Unabhängigen Honorar-Anlageberatung
§ 4 Informationsblätter
§ 5 Aufhebung der Bekanntmachungspflicht nach § 69 Absatz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes
§ 6 Zuwendungen
§ 7 Zuwendungen im Zusammenhang mit Analysen
§ 8 Anforderungen an die Unabhängige Honorar-Anlageberatung
§ 9 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 10 Getrennte Vermögensverwahrung
§ 11 Produktfreigabeverfahren für Konzepteure von Finanzinstrumenten
§ 12 Produktfreigabeverfahren für Vertriebsunternehmen
§ 13 Strukturierte Einlagen
§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 4 Absatz 3) Standardisiertes Informationsblatt für Aktien am organisierten Markt nach § 64 Absatz 2 Satz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes
Inhaltsverzeichnis
§ 13 Strukturierte Einlagen
Die §§ 11 und 12 dieser Verordnung gelten entsprechend für den Verkauf von und die Beratung zu strukturierten Einlagen durch Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Kreditinstitute, die strukturierte Einlagen ausgeben.