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Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpAV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Anzeige von Verdachtsfällen
Abschnitt 3 Veröffentlichung von Informationen und Mitteilung über die Veröffentlichung
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Unterabschnitt 2 Veröffentlichung von Insiderinformationen und Mitteilung über die Veröffentlichung
Unterabschnitt 3 Veröffentlichung von Eigengeschäften und Mitteilung über die Veröffentlichung
Unterabschnitt 4 (weggefallen)
Unterabschnitt 5 Veröffentlichung und Mitteilung bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils
§ 12 Inhalt der Mitteilung
§ 13 Berechnung des Stimmrechtsanteils für die Mitteilung nach § 38 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes
§ 14 Sprache der Mitteilungen
§ 15 Inhalt und Format der Veröffentlichung
§ 16 Art und Sprache der Veröffentlichung
§ 17 Mitteilung der Veröffentlichung
Unterabschnitt 6 Veröffentlichung und Inhalt von Finanzberichten
Unterabschnitt 7 Wahl des Herkunftsstaates
Unterabschnitt 8 Veröffentlichung zusätzlicher Angaben
Abschnitt 4 Inkrafttreten
§ 17 Mitteilung der Veröffentlichung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Veröffentlichung von Informationen und Mitteilung über die Veröffentlichung
Unterabschnitt 5: Veröffentlichung und Mitteilung bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils
§ 17 Mitteilung der Veröffentlichung
Für die Mitteilung des Emittenten über die Veröffentlichung an die Bundesanstalt nach § 40 Absatz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes gilt § 3c.