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§ 1 - Digitale Gesetze
Viertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (WPapBerSchlG)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Beendigung der Wertpapierbereinigung
Zweiter Abschnitt Verwendung der nach Abschluß der Wertpapierbereinigung verbleibenden Beträge für den Lastenausgleich
Dritter Abschnitt Entschädigung nach Abschluß der Wertpapierbereinigung
Vierter Abschnitt Vorschriften für Schuldverschreibungen verlagerter Geldinstitute und Berliner Altbanken
Fünfter Abschnitt Vorschriften für saarländische Wertpapiere
Sechster Abschnitt Verschiedene Vorschriften
Siebenter Abschnitt Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt: Beendigung der Wertpapierbereinigung
§ 1
Schlußtag im Sinne dieses Gesetzes ist der 31. Dezember 1964.