Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 13 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung zur Durchführung von Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller Risiken im Bereich der Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien (WoImmoDarlRV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen und Wertfestlegung bei einschränkenden Maßnahmen
§ 4 Verfahren zum Erlass einer Allgemeinverfügung
§ 5 Darlehensvergabe unter festgelegten Beschränkungen
§ 6 Obergrenze für die Darlehensvolumen-Immobilienwert-Relation
§ 7 Amortisationsanforderung
§ 8 Ausnahmen
§ 9 Freikontingent
§ 10 Bagatellgrenze
§ 11 Unterer und oberer Schwellenwert
§ 12 Überprüfung festgelegter Beschränkungen
§ 13 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 13 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.