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§ 1 Zweck des Wohngeldes - Digitale Gesetze
Wohngeldgesetz (WoGG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung
Teil 2 Berechnung und Höhe des Wohngeldes
Teil 3 Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs
Teil 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes
Teil 5 Kostentragung und Datenabgleich
Teil 6 Wohngeldstatistik
Teil 7 Schlussvorschriften
Teil 8 Überleitungsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung
§ 1 Zweck des Wohngeldes
(1) Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
(2) Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.