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Verordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (WODrittelbG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Wahl
Kapitel 1 Wahl durch die Arbeitnehmer eines Betriebs
Kapitel 2 Wahl durch die Arbeitnehmer mehrerer Betriebe oder mehrerer Unternehmen
§ 23 Allgemeine Vorschriften
§ 24 Mitteilung des Unternehmens
§ 25 Wahlvorstände
§ 26 Zusammensetzung des Unternehmenswahlvorstands oder des Hauptwahlvorstands
§ 27 Zusammensetzung und Aufgaben des Betriebswahlvorstands, Fristen
§ 28 Wahlausschreiben
§ 29 Wahlvorschläge
§ 30 Schriftliche Stimmabgabe
§ 31 Stimmauszählung, Niederschrift, Bekanntmachung
Teil 2 Abberufung
Teil 3 Besondere Vorschriften bei Teilnahme von Arbeitnehmern eines Seebetriebs
Teil 4 Schlussbestimmung und Übergangsregelung
§ 24 Mitteilung des Unternehmens - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Wahl
Kapitel 2: Wahl durch die Arbeitnehmer mehrerer Betriebe oder mehrerer Unternehmen
§ 24 Mitteilung des Unternehmens
Die in § 1 bezeichnete Mitteilung erfolgt gegenüber den Betriebsräten.