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§ 24 Mitteilung des Unternehmens - Digitale Gesetze
Verordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (WODrittelbG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Wahl
Teil 2 Abberufung
Teil 3 Besondere Vorschriften bei Teilnahme von Arbeitnehmern eines Seebetriebs
Teil 4 Schlussbestimmung und Übergangsregelung
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Wahl
Kapitel 2: Wahl durch die Arbeitnehmer mehrerer Betriebe oder mehrerer Unternehmen
§ 24 Mitteilung des Unternehmens
Die in § 1 bezeichnete Mitteilung erfolgt gegenüber den Betriebsräten.