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Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG)
§ 1 Zweck der Erhebung; Durchführung
§ 2 Periodizität und Berichtszeitpunkt
§ 3 Begriffsbestimmung; Umfang der Erhebung
§ 4 Erhebungsmerkmale
§ 5 Hilfsmerkmale
§ 6 Auskunftspflicht
§ 7 Datenübermittlung; Veröffentlichung
§ 8 Ergänzende Berichterstattung
§ 9 Bericht über eine mögliche Erweiterung der Erhebung nach § 3 Absatz 2
§ 2 Periodizität und Berichtszeitpunkt - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Periodizität und Berichtszeitpunkt
Die Erhebung wird jährlich als Bestandserhebung zum Stichtag 31. Januar, erstmals für das Jahr 2022, durchgeführt.