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Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Errichtung, Zusammensetzung und Aufgaben des Werkstattrats
Abschnitt 2 Wahl des Werkstattrats
Abschnitt 3 Amtszeit des Werkstattrats
Abschnitt 4 Geschäftsführung des Werkstattrats
Abschnitt 4a Frauenbeauftragte und Stellvertreterinnen
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
§ 41 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 5: Schlussvorschriften
§ 41 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2001 in Kraft.