Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Errichtung, Zusammensetzung und Aufgaben des Werkstattrats
Abschnitt 2 Wahl des Werkstattrats
Abschnitt 3 Amtszeit des Werkstattrats
Abschnitt 4 Geschäftsführung des Werkstattrats
Abschnitt 4a Frauenbeauftragte und Stellvertreterinnen
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
§ 36 Geschäftsordnung des Werkstattrats
Der Werkstattrat kann sich für seine Arbeit eine schriftliche Geschäftsordnung geben, in der weitere Bestimmungen über die Geschäftsführung getroffen werden.