Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Errichtung, Zusammensetzung und Aufgaben des Werkstattrats
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Errichtung von Werkstatträten
§ 3 Zahl der Mitglieder des Werkstattrats
§ 4 Allgemeine Aufgaben des Werkstattrats
§ 5 Mitwirkung und Mitbestimmung
§ 6 Vermittlungsstelle
§ 7 Unterrichtungsrechte des Werkstattrats
§ 8 Zusammenarbeit
§ 9 Werkstattversammlung
Abschnitt 2 Wahl des Werkstattrats
Abschnitt 3 Amtszeit des Werkstattrats
Abschnitt 4 Geschäftsführung des Werkstattrats
Abschnitt 4a Frauenbeauftragte und Stellvertreterinnen
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
§ 2 Errichtung von Werkstatträten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Anwendungsbereich, Errichtung, Zusammensetzung und Aufgaben des Werkstattrats
§ 2 Errichtung von Werkstatträten
(1) Ein Werkstattrat wird in Werkstätten gewählt.
(2) Rechte und Pflichten der Werkstatt sind solche des Trägers der Werkstatt.