Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Errichtung, Zusammensetzung und Aufgaben des Werkstattrats
Abschnitt 2 Wahl des Werkstattrats
Abschnitt 3 Amtszeit des Werkstattrats
Abschnitt 4 Geschäftsführung des Werkstattrats
Abschnitt 4a Frauenbeauftragte und Stellvertreterinnen
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
§ 16 Bekanntmachung der Liste der Wahlberechtigten
Die Liste der Wahlberechtigten oder eine Abschrift ist unverzüglich nach Einleitung der Wahl bis zum Abschluss der Stimmabgabe an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen.