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§ 10 Wahlberechtigung - Digitale Gesetze
Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Errichtung, Zusammensetzung und Aufgaben des Werkstattrats
Abschnitt 2 Wahl des Werkstattrats
Abschnitt 3 Amtszeit des Werkstattrats
Abschnitt 4 Geschäftsführung des Werkstattrats
Abschnitt 4a Frauenbeauftragte und Stellvertreterinnen
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Wahl des Werkstattrats
Unterabschnitt 1: Wahlberechtigung und Wählbarkeit; Zeitpunkt der Wahlen
§ 10 Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Werkstattbeschäftigten, soweit sie keine Arbeitnehmer sind.