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§ 4 - Digitale Gesetze
Verordnung zur Auflösung oder Überführung von Einrichtungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (WiVwAuflV)
Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Inhaltsverzeichnis
§ 4
Das Deutsche Patentamt im Vereinigten Wirtschaftsgebiet wird in die Verwaltung des Bundes überführt. Es führt die Bezeichnung "Deutsches Patentamt".