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Verordnung zur Geschäftsführung der Prüfungsstellen und der Beschwerdeausschüsse nach § 106c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (WiPrüfVO)
Eingangsformel
§ 1 Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss
§ 2 Aufgaben und Entschädigung des Vorsitzenden
§ 3 Pflichten der Mitglieder, Abberufung, Datenschutz
§ 4 Aufgaben und Personal der Prüfungsstelle
§ 5 Kostentragung
§ 6 Inkrafttreten
Schlussformel
§ 6 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.