Erster Teil Prüfungsverfahren nach § 14 der Wirtschaftsprüferordnung
Zweiter Teil Prüfungsverfahren nach § 131l der Wirtschaftsprüferordnung
Dritter Teil Übergangsregelungen
§ 14 Vorberatung der Prüfungskommission
Vor Beginn der mündlichen Prüfung findet eine Vorberatung der an der mündlichen Prüfung mitwirkenden Mitglieder der Prüfungskommission statt, zu der sämtliche Prüfungsunterlagen vorliegen.