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§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin (WinzAusbStEignV)
Eingangsformel
§ 1 Mindestanforderungen an die Einrichtung und den wirtschaftlichen Zustand
§ 2 Ausnahmeregelungen
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.