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§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und die Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Wintermonaten (WinterbeschV)
Eingangsformel
§ 1 Leistungen
§ 2 Umlage
§ 3 Höhe und Aufbringung der Umlage
§ 4 Einzugsstellen
§ 5 Zahlung
§ 6 Melde- und Auskunftspflicht
§ 7 Zuständigkeit
§ 8 Erstattung von Mehraufwendungen
§ 9 Verwaltungskosten
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2006 in Kraft.