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Gesetz zu dem Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (WildTArtÜbkG)
Art 1
Art 2
Art 3
Art 4
Art 5
Art 1 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Art 1
Dem in Bonn am 23. Juni 1979 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.