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§ 1 Zweck - Digitale Gesetze
[object Object] (WHG)
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern
Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht
Kapitel 5 Gewässeraufsicht
Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck
Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.