| 1 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | - a)
Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern - b)
Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Vermarktung und Verwaltung erklären - c)
Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen - d)
Grundlagen, Aufgabe und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
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| 2 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | - a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären - b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
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| | - c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen - d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen - e)
wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
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| 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | - a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen - b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
| während der gesamten Ausbildung |
| 4 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere - a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
Abfälle vermeiden und Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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| 5 | Information, Kommunikation und Teamarbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) | - a)
Informationen in deutscher und englischer Sprache beschaffen, auswerten und aufbereiten, insbesondere aus Dokumentationen, Handbüchern, Fachberichten, Firmenunterlagen und Datenbanken - b)
schriftliche Kommunikation auch unter Verwendung englischer Fachbegriffe durchführen - c)
Gespräche situationsgerecht und zielorientiert führen - d)
Aufgaben und Entscheidungen im Team planen und abstimmen, dabei kulturelle Identitäten berücksichtigen - e)
Übergabeprozesse abstimmen
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| 6 | Erstellen und Anwenden technischer Unterlagen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) | - a)
Betriebs- und Gebrauchsanleitungen, Montage- und Wartungspläne, technische Zeichnungen, Fließbilder und Schaltungsunterlagen in deutscher und englischer Sprache anwenden - b)
Skizzen erstellen
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| 7 | Kommunikations- und Informationssysteme (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) | - a)
feuerwehr- und betriebsspezifische Kommunikations- und Informationssysteme einsetzen - b)
Standardsoftware und arbeitsplatzspezifische Software anwenden - c)
Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit anwenden
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| 8 | Arbeitsorganisation (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) | - a)
Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit von Aufträgen prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen - b)
Arbeitsabläufe planen, Arbeitsschritte festlegen und Abwicklungszeiten einschätzen - c)
Materialien, Verschleißteile, Werkzeuge und Betriebsmittel für den Arbeitsablauf feststellen, auswählen und bereitstellen - d)
Lösungsvarianten entwickeln und bewerten, Lösungen erproben und optimieren - e)
Lösungen implementieren und organisatorisch absichern
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| 9 | Elektrotechnische Arbeiten für den Feuerwehreinsatz (§ 4 Absatz 3 Nummer 9) | - a)
berufsfeldspezifische Sicherheitsregeln anwenden, Gefährdungen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen - b)
Leitungswege unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und der technischen Regeln erkennen und Gefährdungen beurteilen - c)
Leitungen für Gebäudeinstallationen unter Beachtung der mechanischen und elektrischen Belastung und des Verwendungszwecks auswählen - d)
Leitungen verlegen sowie elektrische Verbindungen, insbesondere durch Löten, Schrauben, Stecken und Klemmen, herstellen - e)
Schalter und Steckvorrichtungen für Gebäudeinstallationen auswählen und installieren sowie Funktionsfähigkeit und Sicherheit überprüfen - f)
Betriebsmittel für Haupt- und Hilfsstromkreise nach technischen Regeln auswählen sowie in Betrieb und außer Betrieb nehmen - g)
elektrische Energieversorgung in Bezug auf Funktion, Spannung, Widerstand, Stromstärke und Phasenfolge sowie Schutzmaßnahmen überprüfen - h)
Fehler an elektrischen Antrieben, Baugruppen und Geräten erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen - i)
Grundschaltungen von Dreh- und Wechselstrommotoren unterscheiden und Aggregate einsetzen - j)
Leuchten und Lampen nach Funktionsart und Einsatzzweck auswählen und einsetzen - k)
Lampenschaltungen unterscheiden und herstellen
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| 10 | Metall-, sanitär-, heizungs- und klimatechnische Arbeiten für den Feuerwehreinsatz (§ 4 Absatz 3 Nummer 10) | - a)
berufsfeldspezifische Sicherheitsregeln anwenden, Gefährdungen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdung ergreifen - b)
Maße erfassen, übertragen und anreißen - c)
metrische Gewinde und Rohrgewinde herstellen - d)
Metalle durch Biegen und Kanten umformen - e)
Injektorbrenner handhaben und Flammeneinstellung vornehmen - f)
Rohre trennen, umformen und verbinden - g)
Löcher in Metalle, in Stein und in Beton bohren - h)
Metalle thermisch und mechanisch trennen
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| | - i)
Metalle durch Schrauben, Nieten, Schweißen und Hart- und Weichlöten verbinden - j)
hydraulische und pneumatische Geräte handhaben
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| | - k)
Bauteile und Baugruppen von Wasserversorgungsanlagen und Wasserentsorgungsanlagen montieren und demontieren - l)
Heizungs- und Lüftungsleitungen absperren und abdichten - m)
Heizungs- und Lüftungsleitungen montieren und demontieren - n)
Heizungs- und Klimaanlagen außer Betrieb nehmen - o)
Feuerungsanlagen außer Betrieb nehmen - p)
Ver- und Entsorgungsleitungen in Feuerungsanlagen absperren und abdichten - q)
Anlagenteile und Behälter von Förder- und Transportsystemen abdichten und absperren - r)
Anlagenteile montieren und demontieren
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| 11 | Holzbauarbeiten für den Feuerwehreinsatz (§ 4 Absatz 3 Nummer 11) | - a)
berufsfeldspezifische Sicherheitsregeln anwenden, Gefährdungen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen - b)
Holz, insbesondere durch Sägen, Stemmen, Hobeln, Raspeln, Schleifen und Bohren, bearbeiten und Holzverbindungen herstellen - c)
Baustoffe auswählen, überprüfen und lagern - d)
Dach-, Wand- und Deckenkonstruktionen herstellen - e)
Maßnahmen zur Stabilisierung durchführen und Holzbauteile einbauen - f)
Dämmstoffe ein- und ausbauen
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