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§ 23 - Digitale Gesetze
Gesetz über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei baulichen Maßnahmen auf ehemals in Anspruch genommenen Grundstücken (WertAusglG)
Erster Abschnitt Anwendbarkeit des Gesetzes
Zweiter Abschnitt Regelung der Rechtsverhältnisse, Wertausgleich
Dritter Abschnitt Erwerbspflicht der Bundesrepublik
Vierter Abschnitt Verfahrens- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Vierter Abschnitt: Verfahrens- und Schlußvorschriften
§ 23
Für Streitigkeiten aus diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben, sofern sich nicht aus § 24 etwas anderes ergibt.