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Verordnung über das Register anonymer und pseudonymer Werke (WerkeRegV)
Eingangsformel
§ 1 Form des Antrags
§ 2 Inhalt der Eintragung
§ 3 Alphabetisches Register
§ 4 Eintragungsschein
§ 5 Kosten
§ 6
§ 7 Inkrafttreten
§ 2 Inhalt der Eintragung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Inhalt der Eintragung
In das Register anonymer und pseudonymer Werke sind die laufende Nummer der Eintragung, der Tag, an dem der Antrag beim Patentamt eingegangen ist, sowie die in § 1 Abs. 2 bezeichneten Angaben einzutragen.