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Weinverordnung (WeinV 1995)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Weinanbaugebiet
Abschnitt 2 Anbauregeln
Abschnitt 3 Verarbeitung
Abschnitt 4 Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b.A., Qualitätsperlwein b.A., Qualitätslikörwein b.A. oder Landwein
Abschnitt 5 Bezeichnung und Aufmachung
Abschnitt 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
§ 54 Übergangsregelungen
Anlage 1 Grundsätze zur Anerkennung von Witterungsverhältnissen als für den Weinanbau außergewöhnlich ungünstige Witterungsverhältnisse (zu § 15 Absatz 3a Weinverordnung)
Anlage 2 (weggefallen)
Anlage 3 (weggefallen)
Anlage 4 (weggefallen)
Anlage 5 (weggefallen)
Anlage 6 (weggefallen)
Anlage 7 (zu § 13 Absatz 1) Gehalt an Stoffen
Anlage 7a (zu § 13 Absatz 2) Stoffe
Anlage 8 (weggefallen)
Anlage 9 (zu § 22 Absatz 1 und § 24 Absatz 1) Prüfungsantrag/Sinnenprüfung
Anlage 10 (zu § 22 Absatz 5 und § 23 Absatz 1) Untersuchungsbefund
Anlage 11 (zu § 26 Absatz 2 und § 45 Absatz 2) Abkürzungen der Bundesländer bei der Angabe von Kennziffern
Anlage 10 [object Object] - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 7: Schlussbestimmungen
Anlage 10 (zu § 22 Absatz 5 und § 23 Absatz 1)
Untersuchungsbefund
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2009, 869)
Der Untersuchungsbefund muss folgende Angaben enthalten:
1.
Aussteller des Untersuchungsbefunds,
2.
Name (Firma) des Antragstellers,
3.
vorgesehene Bezeichnung,
4.
sensorischer Befund
a)
bei Wein und Likörwein über Farbe, Klarheit, Geruch und Geschmack,
b)
bei Schaumwein und Perlwein über Farbe, Klarheit, Geruch, Geschmack sowie über die Schaumbildungs- und Perlfähigkeit (Mousseux),
5.
die festgestellten analytischen Werte für
a)
Gesamtalkoholgehalt:
Gramm im Liter und Volumenprozent
,
b)
vorhandenen Alkoholgehalt:
Gramm im Liter und Volumenprozent
,
c)
zuckerfreier Extrakt (indirekt):
Gramm im Liter
,
d)
vergärbarer Zucker
aa)
vor Inversion bei Wein, Likörwein und Perlwein,
bb)
nach Inversion bei Schaumwein,
berechnet als Invertzucker:
Gramm im Liter
,
e)
Alkohol-Restzucker-Verhältnis, sofern eine Regelung getroffen ist,
f)
Gesamtsäure, berechnet als Weinsäure:
Gramm im Liter
,
g)
freie schweflige Säure:
Milligramm im Liter
,
h)
gesamte schweflige Säure:
Milligramm im Liter
,
i)
relative Dichte d 20/20 bei Wein,
j)
Kohlensäuredruck bei Schaumwein und Perlwein:
Atmosphärenüberdruck bei 20 Grad Celsius
.