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§ 52a Verbraucherinformation - Digitale Gesetze
Weingesetz (WeinG 1994)
Inhaltsübersicht
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
2. Abschnitt Anbauregeln
3. Abschnitt Verarbeitung
4. Abschnitt Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsperlwein b.A., Sekt b.A. und Landwein
5. Abschnitt Geografische Bezeichnungen und Kennzeichnung
6. Abschnitt Überwachung
7. Abschnitt Einfuhr
8. Abschnitt Absatzförderung
9. Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
10. Abschnitt Verbraucherinformation und Destillation in Krisenfällen
§ 52a Verbraucherinformation
§ 52b Destillation in Krisenfällen
11. Abschnitt Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
10. Abschnitt: Verbraucherinformation und Destillation in Krisenfällen
§ 52a Verbraucherinformation
Für die Verbraucherinformation gilt das Verbraucherinformationsgesetz entsprechend.