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§ 35 Muster, Vordrucke - Digitale Gesetze
Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein (WeinFöGewV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Förderung von Maßnahmen
Abschnitt 3 Pflichten
Abschnitt 4 Kontrollen
Abschnitt 5 Sanktionen
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
§ 35 Muster, Vordrucke
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 6: Schlussbestimmungen
§ 35 Muster, Vordrucke
Soweit die zuständigen Stellen für Anträge, Verträge, Erklärungen oder Meldungen Muster bekanntgeben oder Vordrucke oder Formulare auch elektronisch bereithalten, sind diese zu verwenden.