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Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen (WBVG)
Inhaltsübersicht
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
§ 3 Informationspflichten vor Vertragsschluss
§ 4 Vertragsschluss und Vertragsdauer
§ 5 Wechsel der Vertragsparteien
§ 6 Schriftform und Vertragsinhalt
§ 7 Leistungspflichten
§ 8 Vertragsanpassung bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs
§ 9 Entgelterhöhung bei Änderung der Berechnungsgrundlage
§ 10 Nichtleistung oder Schlechtleistung
§ 11 Kündigung durch den Verbraucher
§ 12 Kündigung durch den Unternehmer
§ 13 Nachweis von Leistungsersatz und Übernahme von Umzugskosten
§ 14 Sicherheitsleistungen
§ 15 Besondere Bestimmungen bei Bezug von Sozialleistungen
§ 16 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen
§ 17 Übergangsvorschriften
§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Verträge über
1.
Leistungen der Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen im Sinne des § 107 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
2.
Leistungen der Internate der Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke,
3.
Leistungen im Sinne des § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch,
4.
Leistungen, die im Rahmen von Kur- oder Erholungsaufenthalten erbracht werden.