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§ 1 Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten - Digitale Gesetze
Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West (WaStrSchlBetrZV 2009)
Eingangsformel
§ 1 Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten
§ 2 Schleusungen außerhalb der Betriebszeiten
§ 3 Abweichungen von Schleusenbetriebszeiten
§ 4 Außerkrafttreten
§ 5 Inkrafttreten
Anhang Anhang zur Schleusenbetriebzeitenverordnung mit den ab 1. Januar 2009 geltenden Schleusenbetriebszeiten
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten
Die Betriebszeiten der Schleusen an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West werden gemäß dem Anhang festgesetzt.