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§ 19 (weggefallen) - Digitale Gesetze
Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)
Abschnitt 1 Bundeswasserstraßen
Abschnitt 2 Wahrung der Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft
Abschnitt 3 Befahren mit Wasserfahrzeugen und Gemeingebrauch
Abschnitt 4 Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen
Abschnitt 5 Ausbau und Neubau der Bundeswasserstraßen
§ 12 Allgemeine Vorschriften über Ausbau und Neubau
§ 13 Planungen
§ 14 Planfeststellung, vorläufige Anordnung
§ 14a Anhörungsverfahren
§ 14b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§ 14c Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung
§ 14d Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
§ 14e Rechtsbehelfe
§ 14f Projektmanager
§ 15 Veränderungssperre, Vorkaufsrecht
§ 16 Besondere Pflichten im Interesse des Vorhabens
§ 17 Veröffentlichung im Internet
§ 18 Planfeststellungsverfahren bei Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz
§ 18a Grenzüberschreitende Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz
§ 18b Berichterstattung an die Europäische Kommission
§ 19 (weggefallen)
§ 20 Vorzeitige Besitzeinweisung
§ 21 Ausschluss von Ansprüchen
§ 22
§ 23
Abschnitt 6 Ordnungsvorschriften
Abschnitt 7 Besondere Aufgaben
Abschnitt 8 Entschädigung
Abschnitt 9 Kreuzungen mit öffentlichen Verkehrswegen
Abschnitt 10 Durchführung des Gesetzes
Abschnitt 11 Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 5: Ausbau und Neubau der Bundeswasserstraßen
§ 19 (weggefallen)