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§ 2 - Digitale Gesetze
Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) (WAStAÜStVtrG)
§ 1
§ 2
§ 3
Anlage Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht
Inhaltsverzeichnis
§ 2
Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.