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Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht (WAStAÜStVtr)
Präambel
Art 1 Auflösung, Übergang
Art 2 Beschäftigte
Art 3 Dienstort
Art 4 Rechtliche Folgeregelungen
Art 5 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Schlussformel
Art 3 Dienstort - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Art 3 Dienstort
Die in Artikel 2 genannten Beschäftigten werden am Dienstort Berlin übernommen.