§ 11 Kalkulatorische Steuern
Im Rahmen der Ermittlung der Wasserstoffnetzkosten kann die dem Wasserstoffnetzbereich sachgerecht zuzuordnende Gewerbesteuer als kalkulatorische Kostenposition in Ansatz gebracht werden.
Nicht amtlicher Hinweis:
(+++ § 11: Zur Anwendung vgl. § 2 Abs. 3 Satz 6 +++)