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§ 1 - Digitale Gesetze
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen aus dem Corona-Konjunkturpaket zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder (WaldErhCoKonjPDG)
§ 1
§ 2
§ 3
Inhaltsverzeichnis
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, zur Durchführung von Maßnahmen aus dem Corona-Konjunkturpaket zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. mit Verwaltungsaufgaben zu beleihen.