Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 17 Kostenregelung - Digitale Gesetze
Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche (VwRehaG)
§ 1 Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen
§ 1a Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit in sonstigen Fällen
§ 2 Folgeansprüche
§ 3 Leistungen der Sozialen Entschädigung bei gesundheitlicher Schädigung; Verordnungsermächtigung
§ 4 Leistungen der Sozialen Entschädigung für Hinterbliebene
§ 5 Zusammentreffen von Ansprüchen
§ 6 (weggefallen)
§ 7 Eingriff in Vermögenswerte
§ 8 Berufliche Benachteiligung
§ 9 Antrag
§ 10 Inhalt des Antrags
§ 11 Verarbeitung von personenbezogenen Daten
§ 12 Rehabilitierungsbehörde
§ 13 Verwaltungsverfahren
§ 14 Kosten
§ 15 Bestandskraft nach allgemeinen Vorschriften
§ 16 Rechtsweg
§ 17 Kostenregelung
§ 18 Übergangsregelung
Inhaltsverzeichnis
§ 17 Kostenregelung
Der Bund trägt 60 vom Hundert der Ausgaben, die den Ländern durch Geldleistungen nach diesem Gesetz entstehen. Zu den Geldleistungen gehören nicht solche Geldbeträge, die zur Abgeltung oder anstelle einer Sachleistung gezahlt werden.