8. Abschnitt Besondere Vorschriften für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen
9. Abschnitt Verfahren im ersten Rechtszug
10. Abschnitt Urteile und andere Entscheidungen
11. Abschnitt Einstweilige Anordnung
Teil III Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens
Teil IV Kosten und Vollstreckung
Teil V Schluß- und Übergangsbestimmungen
§ 55 - Digitale Gesetze
§ 55
§§ 169, 171a bis 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Öffentlichkeit, Sitzungspolizei, Gerichtssprache, Beratung und Abstimmung finden entsprechende Anwendung.